Revisionsbegründung im Strafverfahren wegen Totschlags: Verfahrensrüge und nachträgliche Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls hinsichtlich der Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2024
- Aktenzeichen5 StR 206/24
In diesem Urteil wurde die Revision eines Angeklagten im Totschlagsverfahren behandelt. Ein Fehler im Protokoll, dass dem Angeklagten kein letztes Wort gegeben wurde, führte zur Aufhebung des Urteils in der aktuellen Form.
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