BGH, Beschluss vom 2026-03-03 - 6 StR 485/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.03.2026
- Aktenzeichen6 StR 485/22
Hier wird ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) behandelt. Der BGH hat die Anhörungsrüge eines Verurteilten, der sich über eine angebliche Verletzung seines Rechts auf Gehör beschwert hat, zurückgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.