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Revision in Strafsachen: Ergänzung der Strafurteilsgründe bei unverschuldeter Unkenntnis des Gerichts von der Revisionseinlegung

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gericht sein Urteil ergänzen kann, wenn es unverschuldet nicht von der Einlegung einer Revision (eines Rechtsmittels) erfahren hat. Der Angeklagte hatte gegen sein Urteil Revision eingelegt, aber das Gericht wusste nichts davon, weil es technisch nicht abgerufen wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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