Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachträgliche Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsmittels wegen unvollständiger oder falscher Aktenlage; nicht zurechenbares Verteidigerverschulden bei Fristversäumung im Revisionsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.02.2025
- Aktenzeichen4 StR 529/24
In diesem Urteil ging es um einen Angeklagten, dessen Revision (Einspruch) gegen ein Urteil des Landgerichts nicht fristgerecht begründet wurde. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Frist trotz dieser Versäumnis wiederhergestellt wird, da die Aktenlage unvollständig war und nicht klar war, dass die Frist versäumt wurde.
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