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BGH, Beschluss vom 2024-09-03 - 6 StR 357/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter des verbotenen Besitzes von Cannabis und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis schuldig ist. Sein vorheriges Urteil wurde geändert, da ein neues Gesetz zum Umgang mit Cannabis in Kraft trat, das den Anklagepunkt beeinflusste.

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