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BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - 2 StR 301/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung von beschlagnahmten Drogen und Utensilien nicht aufrechterhalten werden kann, weil das Eigentum an diesen Gegenständen mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat übergegangen ist. Die Revision des Angeklagten wurde überwiegend als unbegründet abgewiesen.

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