BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - 2 StR 392/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.08.2024
- Aktenzeichen2 StR 392/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln abgelehnt wurde. Es gab keinen Rechtsfehler, der ihm schaden könnte, und er muss die Kosten des Verfahrens für die Gegenseite tragen.
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