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BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - 3 StR 360/24

Ein Mann wurde vom Landgericht Duisburg zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Cannabis angepflanzt und Waffen besessen hat. Seine Revision, also der Einspruch gegen das Urteil, wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt, da seine Begründung nicht ausreichend war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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