Darlegung der verhängten Einzelstrafen bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2024
- Aktenzeichen2 StR 159/24
In diesem Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Angeklagten wegen mehreren Straftaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Gesamtstrafe - also die Summe der Strafen - nicht richtig ermittelt wurde, weil die Einzelstrafen nicht mitgeteilt wurden.
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