Verstoß gegen Verbot der Schlechterstellung bei Verhängung einer höheren Einzelstrafe als im ersten Rechtsgang
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2024
- Aktenzeichen2 StR 331/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Strafen für zwei Angeklagte, die wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt wurden, in einem weiteren Rechtsgang zu hoch waren. Die Einzelstrafen wurden auf jeweils acht Monate herabgesetzt, da die ursprünglichen Strafen im ersten Verfahren nicht überstiegen werden dürfen.
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