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BGH, Beschluss vom 2024-10-08 - 5 StR 460/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Teil der Geldstrafe, die gegen einen Angeklagten wegen krimineller Taten verhängt wurde, nicht rechtens war. Es ging um die Einziehung von 1.100 Euro, die als Tatertrag betrachtet wurde, aber tatsächlich als Mittel zur Begehung der Tat diente.

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