Berücksichtigung etwaiger ausländischer Verurteilungen bei Strafzumessung im Rahmen eines Härteausgleichs
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.01.2026
- Aktenzeichen3 StR 602/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Landgericht die ausländischen Vorstrafen eines Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt hat, bevor es eine Strafe gegen ihn verhängt hat. Der Angeklagte, der schon in Polen verurteilt wurde, bekam eine Strafe für Wohnungseinbruch und Sachbeschädigung in Deutschland, aber es wurde nicht geprüft, ob diese Vorstrafen seine Gesamtstrafe beeinflussen sollten.
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