Compliance & Regulatory Monitor

Berücksichtigung etwaiger ausländischer Verurteilungen bei Strafzumessung im Rahmen eines Härteausgleichs

In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Landgericht die ausländischen Vorstrafen eines Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt hat, bevor es eine Strafe gegen ihn verhängt hat. Der Angeklagte, der schon in Polen verurteilt wurde, bekam eine Strafe für Wohnungseinbruch und Sachbeschädigung in Deutschland, aber es wurde nicht geprüft, ob diese Vorstrafen seine Gesamtstrafe beeinflussen sollten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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