Wirksamkeit von Klauseln zu "Negativzinsen" auf Spareinlagen sowie von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.02.2025
- AktenzeichenXI ZR 161/23
In diesem Urteil geht es um die Wirksamkeit von Klauseln in Bankverträgen, die Negativzinsen auf Spareinlagen und Gebühren für Ersatzkarten oder -PINs betreffen. Das Gericht hat entschieden, dass solche Klauseln für den Verbraucher unwirksam sind, wenn sie nicht klar genug sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils