BGH, Beschluss vom 2024-09-10 - 4 StR 188/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.09.2024
- Aktenzeichen4 StR 188/24
In diesem Gerichtsbeschluss wird die Anhörungsrüge des Verurteilten abgelehnt. Der Verurteilte argumentierte, dass er in seinem Recht auf Anhörung und weiteren Rechten verletzt wurde, nachdem seine Revision als unbedeutend verworfen wurde.
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