Compliance & Regulatory Monitor

Betäubungsmitteldelikt: Konkurrenz zwischen Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge und Handeltreiben in nicht geringer Menge; Tateinheit durch Klammerwirkung beim Handeltreiben

In diesem Urteil geht es um einen Mann, der mit Cannabis und anderen Drogen gehandelt hat. Er wurde für die Einfuhr und den Verkauf von Drogen in nicht geringer Menge verurteilt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle