BGH, Beschluss vom 2024-12-10 - VI ZR 22/24
- ArtUrteil
- BrancheIT
- Datum10.12.2024
- AktenzeichenVI ZR 22/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klage eines Klägers gegen eine Beklagte wegen Datenschutzverletzungen, die durch Scraping ihrer persönlichen Daten entstanden sind, in vorherigen Instanzen abgelehnt wurde. Der Kläger wollte zudem eine höhere Entschädigung für immaterielle Schäden und weitere Auskünfte über die Verarbeitung seiner Daten.
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