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BGH, Beschluss vom 2025-01-29 - 2 StR 487/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Betrugs in zwölf Fällen verurteilt wurde. Das ursprüngliche Urteil wurde teilweise geändert, und der Angeklagte muss nun als Gesamtschuldner für die Einziehung von Taterträgen haften.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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