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BGH, Beschluss vom 2025-01-15 - 2 StR 298/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag des Angeklagten, seine Beschwerde gegen ein vorheriges Urteil erneut zu überprüfen, unzulässig ist. Außerdem wurde die Revision, also der Einspruch gegen das Urteil, abgelehnt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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