BGH, Beschluss vom 2024-08-27 - 2 StR 164/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.08.2024
- Aktenzeichen2 StR 164/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung von Geld, das im Rahmen eines Verbrechens erlangt wurde, teilweise nicht rechtmäßig war. Ein Angeklagter musste von 15.000 EUR, die er erbeutet hatte, 3.000 EUR zurückgeben, weil er diesen Betrag als Schadensersatz gezahlt hatte.
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