Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2026-04-07 - 5 StR 67/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte, der sein Kind mit heißen Wasser verletzt hat, nur teilweise für den immateriellen Schaden (psychische Leiden) der Mutter verantwortlich ist. Ein Betrag von 15.000 Euro wurde bereits anerkannt, aber alles, was darüber hinausgeht, wurde nicht entschieden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle