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BGH, Beschluss vom 2026-04-14 - 5 StR 668/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass der Angeklagte, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde, nicht den gesamten Betrag von 291.475 Euro, den er durch seine Straftaten erlangt hat, zurückzahlen muss. Stattdessen muss er nur einen Teil davon, weniger als 165.525 Euro, abgeben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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