BGH, Beschluss vom 2026-03-18 - 6 StR 41/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.03.2026
- Aktenzeichen6 StR 41/26
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter, der mit Betäubungsmitteln gehandelt hat, einen Teil seiner Strafe durch bereits geleistete Zahlungen für eine Bewährungsauflage anrechnen kann. Das Gericht entschied, dass die Zahlungen in Höhe von 2.500 Euro den Zeitraum seiner Haftstrafe um 30 Tage verkürzen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.