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BGH, Beschluss vom 2025-03-10 - 5 StR 694/24

In diesem Beschluss hat das Gericht die Anhörungsrüge, das heißt den Einspruch des Verurteilten gegen eine vorherige Entscheidung, zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Verurteilte bei der vorherigen Entscheidung vollständig angehört wurde und keine wichtigen Argumente übergangen wurden.

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