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BGH, Beschluss vom 2025-03-10 - 5 StR 705/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Teil der Einziehung von Geld, das durch eine Straftat erlangt wurde, nicht rechtmäßig war. Der Angeklagte hatte 250 Euro an das Opfer gezahlt, was den Anspruch auf Rückzahlung verringert hat.

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