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BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - 3 StR 366/24

In diesem Fall geht es um einen Angeklagten, der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Er muss einer Person, die durch seine Tat verletzt wurde, ein Schmerzensgeld von 28.000 Euro zahlen, weil er bereits 2.000 Euro dafür zuvor gezahlt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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