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BGH, Beschluss vom 2024-10-22 - 4 StR 369/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten, der gegen ein Urteil eines Landgerichts vorgegangen ist, größtenteils abgewiesen wurde. Allerdings wurde die Entscheidung über die Einziehung von bestimmten Betäubungsmitteln aufgehoben.

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