Einziehung von zur Tatdurchführung überlassenen Geldbeträgen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.08.2024
- Aktenzeichen1 StR 50/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Angeklagter, der Beihilfe zu einem Betrug geleistet hat, in einem bestimmten Umfang bestraft und das Geld, das er durch die Tat erlangt hat, teilweise eingezogen wird. Es gab Probleme mit der Einziehung einer bestimmten Geldsumme, die als Kosten entstanden sind.
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