BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - 2 StR 271/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.08.2024
- Aktenzeichen2 StR 271/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mann wegen des Verkaufs und des Besitzes von Betäubungsmitteln (Cannabis) sowie wegen des Besitzes eines verbotenen Gegenstands (Schlagringmesser) schuldig ist. Das ursprüngliche Urteil wurde teilweise geändert, und es wird eine neue Entscheidung über die Strafe benötigt.
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