BGH, Beschluss vom 2025-02-26 - 4 StR 356/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.02.2025
- Aktenzeichen4 StR 356/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die Anhörungsrüge eines Verurteilten zurückgewiesen. Das bedeutet, der Verurteilte wollte, dass seine Auffassung zur Revision erneut geprüft wird, hatte aber keinen Erfolg.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.