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BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - 3 StR 337/24

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass die Zeit, die der Angeklagte in Rumänien in Auslieferungshaft verbracht hat, 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird. Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Strafe von sieben Jahren verurteilt.

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