BGH, Beschluss vom 2025-02-19 - 1 StR 365/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.02.2025
- Aktenzeichen1 StR 365/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision der Angeklagten gegen ein vorhergehendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken abgelehnt wurde. Die Angeklagte hat die Kosten für das Rechtsmittel zu tragen.
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