BGH, Beschluss vom 2025-03-12 - 4 StR 458/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.03.2025
- Aktenzeichen4 StR 458/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision, also die Überprüfung eines Urteils, des Angeklagten abgelehnt. Es wurde entschieden, dass die Strafe, die er bereits bekommen hat, für eine bestimmte Zeit von drei Jahren und zehn Monaten gilt.
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