BGH, Beschluss vom 2025-02-26 - 4 StR 99/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.02.2025
- Aktenzeichen4 StR 99/24
In diesem Fall hat ein Angeklagter zu spät eine Revision gegen ein Gerichtsurteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof erlaubt ihm jetzt, die Frist für die Einlegung der Revision nachzuholen, weil er nicht rechtzeitig davon wusste.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.