BGH, Beschluss vom 2025-03-11 - 4 StR 411/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.03.2025
- Aktenzeichen4 StR 411/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts geändert, in dem gegen einen Angeklagten und zwei Mitangeklagte der Einziehungsbetrag von Taterträgen festgelegt wurde. Die Einziehungsbeträge wurden geringfügig herabgesetzt, da ein Teil des erbeuteten Bargelds an das Opfer zurückgegeben wurde und somit nicht mehr eingezogen werden durfte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.