BGH, Beschluss vom 2025-03-10 - 5 StR 113/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.03.2025
- Aktenzeichen5 StR 113/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Angeklagten auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision gewährt wird. Das bedeutet, dass er die Möglichkeit bekommt, gegen ein bereits gefälltes Urteil des Landgerichts Itzehoe vorzugehen, obwohl er die Frist dafür verpasst hat.
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