BGH, Beschluss vom 2025-03-10 - 5 StR 22/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.03.2025
- Aktenzeichen5 StR 22/25
In diesem Urteil geht es um einen Angeklagten, der wegen Handeltreibens mit Drogen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Er hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Görlitz Revision eingelegt, und das Bundesgericht hat entschieden, dass die beschlagnahmten Mobiltelefone und ein Geldbetrag nicht eingezogen werden.
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