Vermögensabschöpfung im Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erweiterte Einziehung und beabsichtigte Anpassung der Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs durch den 5. Strafsenat
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.03.2025
- Aktenzeichen5 StR 312/23
Es geht um ein Urteil, das sich mit der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Drogenhandel beschäftigt. Das Gericht stellt fest, dass Vermögenswerte auch dann eingezogen werden können, wenn sie erst nach der Straftat in den Besitz des Täters gelangt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.