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BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - 2 StR 280/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil des Landgerichts Fulda verändert. Der Angeklagte wurde in mehreren Fällen wegen sexueller Straftaten gegen Kinder und den Besitz von Kinderpornografie für schuldig befunden, aber einige Strafen wurden aufgehoben und müssen neu verhandelt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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