BGH, Beschluss vom 2025-01-28 - 2 StR 414/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- Aktenzeichen2 StR 414/24
Ein Mann hatte gegen ein vorheriges Urteil Berufung eingelegt, die aber als unbegründet zurückgewiesen wurde. Er hat eine sogenannte Anhörungsrüge eingelegt, weil er der Meinung war, dass seine Verteidigung nicht richtig berücksichtigt wurde.
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