BGH, Beschluss vom 2024-09-24 - 2 StR 422/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2024
- Aktenzeichen2 StR 422/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts geändert. Der Angeklagte wurde wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis schuldig gesprochen, weil er mehr als die erlaubte Menge hatte.
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