Begehung der Anlasstat im Zustand der Schuldunfähigkeit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2024
- Aktenzeichen5 StR 120/24
In diesem Fall ging es um einen Angeklagten, der wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht stand. Das Gericht stellte fest, dass er aufgrund seiner psychischen Erkrankung, einer paranoiden Schizophrenie, möglicherweise nicht in der Lage war, die Unrechtmäßigkeit seiner Taten zu erkennen.
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