Verpflichtung eines Energielieferanten zur Rückabwicklung einer Preiserhöhung durch Bundesnetzagentur - Rückerstattungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum10.09.2024
- AktenzeichenEnVR 75/23
Eine Energielieferantin hat ihre Preise erhöht, ohne die Kunden rechtzeitig zu informieren. Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass diese Erhöhung nicht gültig ist und die Energielieferantin die zu viel kassierten Beträge zurückerstatten muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.