BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - 2 StR 382/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.08.2024
- Aktenzeichen2 StR 382/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig ist. Er hatte die Frist zur Einlegung seiner Revision versäumt, weil sein Verteidiger die Unterlagen an das falsche Gericht gesendet hat.
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