BGH, Beschluss vom 2024-06-05 - 2 StR 397/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.06.2024
- Aktenzeichen2 StR 397/23
In diesem Gerichtsbeschluss wird entschieden, dass ein Angeklagter, der die Frist für die Begründung seiner Revision versäumt hat, diese Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen kann. Außerdem wird der Schuldspruch in einem Fall geändert, weil sich das Gesetz zur Regelung des Cannabishandels geändert hat.
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