BGH, Beschluss vom 2025-03-05 - 6 StR 32/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2025
- Aktenzeichen6 StR 32/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis schuldig ist. Das bedeutet, er hat anderen beim Verkauf von Cannabis geholfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.