BGH, Beschluss vom 2024-06-05 - 2 StR 397/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.06.2024
- Aktenzeichen2 StR 397/23
In diesem Fall habe der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben. Der Angeklagte war wegen schwerer Raubdelikte verurteilt worden, aber die Entscheidung wurde zurückverwiesen, da es Mängel in der Beweisführung gibt.
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