BGH, Beschluss vom 2025-03-20 - 2 StR 67/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.03.2025
- Aktenzeichen2 StR 67/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde ein Pflichtverteidiger für einen Angeklagten bestellt, weil der zuvor gewählte Verteidiger sein Mandat niedergelegt hat. Der Angeklagte war dadurch unverteidigt.
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