BGH, Beschluss vom 2024-10-17 - 1 StR 328/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.10.2024
- Aktenzeichen1 StR 328/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Nebenklägers unzulässig ist. Er wollte gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vorgehen, in dem die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurden, jedoch nicht wegen Tötung.
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