Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Fiktion der Abwesenheit eines Dolmetschers bei dessen vorheriger Tätigkeit als Pflichtverteidiger eines Mitangeklagten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.03.2025
- Aktenzeichen3 StR 249/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Dolmetscher, der während eines Gerichtsverfahrens anwesend war, auch dann nicht als abwesend betrachtet werden kann, wenn es Vorbehalte gegen seine Person gibt. Das Urteil des Landgerichts Trier wurde teilweise geändert, und der Angeklagte muss für die Einziehung von Taterträgen haften.
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