BGH, Beschluss vom 2024-10-01 - 3 StR 371/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.10.2024
- Aktenzeichen3 StR 371/24
Ein Gericht hat die Strafe für einen Angeklagten geändert, der wegen Unterstützung eines Betrugs verurteilt wurde. Die Freiheitsstrafe wurde auf ein Jahr und vier Monate festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.
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